Das Wichtigste zum Coronavirus für Schul- und Kindergartenfotografen (aktualisiert am 11. Mai 2020)

Blog  »  News & Features, 19. März 2020, carolinretschke

Letztes Update: 11. Mai 2020

Eines ist gewiss: Das neuartige Coronavirus COVID-19 hält die Welt im Augenblick in Atem. Im Zuge der Schliessungen von Einrichtungen stehen nun auch viele Kindergarten- und Schulfotografen vor immer grösseren Herausforderungen.

Aus diesem Grund möchten wir gemeinsam mit Ihnen an sofortigen Massnahmen und langfristigen, nachhaltigen Lösungen arbeiten. Die ersten Fragen, die Sie uns bereits gestellt haben, möchten wir in diesem Artikel beantworten.

Hinweis: Mit Hilfe von Ihrem Feedback werden wir unsere Inhalte kontinuierlich erweitern und überarbeiten. Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Anregungen, die Sie uns mit Hilfe des Formulars am Ende des Artikels übermitteln können!

Abonnieren Sie jetzt alle Updates zum Thema Corona:

Bitte beachten Sie auch unseren Meinungsartikel zu dem Thema:
Warum Sie in den Zeiten von Corona unbedingt von der Fotomappe auf Online umstellen sollten

Inhaltsverzeichnis:

Wie reagiere ich gegenüber der Einrichtung, wenn diese vorübergehend geschlossen oder der Fototag aus anderen Gründen abgesagt wurde?

Geschlossene Einrichtungen und abgesagte Fototage sind eine Herausforderung für jeden Kindergarten- und Schulfotografen. Dennoch ist es sehr wichtig, dass Sie Verständnis für die Entscheidung zeigen. 

Versuchen Sie mit der Einrichtung einen Nachholtermin für den Frühsommer zu planen in der Hoffnung darauf, dass sich die Situation bis dahin wieder entspannt hat. Hiermit wirken Sie dem Risiko einer erneuten Schliessung im Herbst entgegen. Sofern der frühere Termin dann nicht möglich sein sollte, haben Sie eine weitere Chance auf einen Termin im Herbst.

Sollte dieses Angebot nicht angenommen werden, geben Sie der Einrichtung die Zeit, bis sich die Lage entspannt hat und eine Rückkehr zum Alltag wieder absehbar ist. Zu häufiges Nachhaken empfinden die Einrichtungen derzeit als unpassend.

Wie kann ich finanzielle Ausfälle durch Schul- und Kindergartenschliessungen abfedern?

Der Bundesrat hat am 20. März ein umfassendes Massnahmenpaket in Höhe von 32 Milliarden Franken beschlossen. So sollen zusammen mit den am 13. März beschlossenen Massnahmen insgesamt über 40 Milliarden Franken für Unternehmen, die unter den Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus leiden, zur Verfügung stehen. (siehe seco.admin.ch)

Überbrückungskredite

Der Bundesrat hat am 03. April aufgrund der hohen Nachfrage das Bürgschaftsvolumen auf 40 Milliarden CHF für die Kredite erhöht.

Eine Massnahme ist die Soforthilfe mittels Überbrückungskrediten. Dabei wird betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen verbürgte Bankkredite in Höhe von 20 Milliarden CHF zur Verfügung gestellt.

Zudem können Selbständige, deren Umsätze eingebrochen sind, einen Zahlungsaufschub für die Sozialversicherungsbeiträge zu beantragen sowie Höhe der Akontobeiträge reduzieren zu lassen. Für die Beantragung und Prüfung sind die AHV-Ausgleichskassen zuständig. (siehe seco.admin.ch)

Weiterer Bestandteil der Massnahmen ist das Herabsetzen der Verzugszinsen vom 21. März 2020 bis 31. Dezember 2020. Dabei wird der Zinssatz für Zölle, für die Mehrwertsteuer, für Lenkungsabgaben und für besondere Verbrauchssteuern auf 0% gesetzt.

Außerdem sollen Selbständige in folgenden Fällen entschädigt werden:

  • Finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung bei Schulschliessungen
  • ärztlich verordnete Quarantäne
  • Schliessung eines selbständig geführten Betriebes wegen Corona
  • Umsatzeinbrüche freischaffender Künstler durch Corona


Die Betroffenen erhalten 80 Prozent ihres Einkommens, jedoch maximal 196 Franken pro Tag. Die Regelung des Bundesrats tritt offiziell am Donnerstag den 26. März in Kraft. Ab dann können Betroffene über ihre Ausgleichskasse, bei welcher sie AHV-Beiträge zahlen, einen Antrag stellen (siehe grenchnertagblatt.ch)

Der Zürcher Regierungsrat stellt Selbständigengewerben 15 Millionen Franken Soforthilfe zur Verfügung (siehe topinline.ch).

Wann sind die Schulen und Kindergärten in meinem Kanton wieder geöffnet?

Seit Montag, den 16. März 2020 findet an allen Schulen in der gesamten Schweiz kein Unterricht mehr statt. Kitas dürfen aber nur geschlossen werden, sofern alternative Betreuungsangebote existieren. (siehe nzz.ch).

Ab dem 11. Mai darf nun wieder Präsenzunterricht in der Primar-und Sekundarschule durchgeführt werden. Die Entscheidung wie der Unterricht stattfindet obliegt den Kantonen und Gemeinden. Diese legen bis 11. Mai die Umsetzung fest. An Gymnasien sowie an Berufs- und Hochschulen dürfen zudem ab 11. Mai Veranstaltungen mit bis zu fünf Personen stattfinden. (siehe dazu auch seco.admin.ch)

Die Kitas sollen bis zum 11.Mai wieder in den Regelbetrieb zurückgehen. Dabei sind die genauen Öffnungen abhängig vom jeweiligen Kanton. Im Kanton Zürich und im Kanton Basel-Stadt soll das Betreuungsangebot bis 11.Mai wieder vollumfänglich zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich am besten in Ihrem Kanton über die jeweiligen Regelungen.

Wie verhalte ich mich richtig am Fototag in Zeiten des Coronavirus?

Auch nach einer Wiedereröffnung der Einrichtungen, wird die Normalität erst langsam wieder einkehren. Viele Lehrer, Erzieher und Eltern werden weiterhin ängstlich sein und auch Vorsicht wird trotzdem noch geboten sein, um die Verbreitung von Viren zu vermeiden. Um andere zu schützen und nicht zu beunruhigen, stellen Sie sicher, dass weder Sie selbst noch Ihre Fotografen erkältet oder krank zum Fotoshooting erscheinen. Ausserdem empfehlen wir, die allgemeinen Hygienetipps (Bundesamt für Gesundheit) einzuhalten.

Haben Sie weitere praktische Tipps? Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Ich möchte kurzfristig von der Fotomappe auf den Onlineverkauf umstellen. Wie gehe ich vor?

Auch im Falle der Wiedereröffnung von Schulen und Kindergärten nach den Frühlingsferien könnte es aufgrund einzelner Quarantänefälle oder allgemeiner Beschlüsse zu einer erneuten Schliessung im späteren Jahresverlauf kommen. Für Sie zahlt es sich also aus, auch nach der Wiedereröffnung der Einrichtungen vorsorglich auf den Onlineverkauf umzusteigen.

Wieso, erläutert unser Geschäftsführer Markus Posselt in diesem Meinungsartikel. Da aber auch nach der Wiedereröffnung die allgemeine Situation vermutlich noch angespannt sein wird, ist hier das richtige, taktvolle Vorgehen gefragt.

In Kindergärten:

Unsere Empfehlung insbesondere bei Fotoaufträgen im Kindergarten ist es, die Einrichtung in dieser angespannten Zeit nicht vor dem Fototag mit der Frage der Umstellung auf den Onlineverkauf zu belasten. Drucken Sie stattdessen die benötigten QR-Karten auf Verdacht vorab aus und nehmen Sie diese mit zum Fototag.

Suchen Sie dann direkt am Fototag das Gespräch mit der Leitung und erklären Sie, dass Sie gerne auf den Onlineverkauf umstellen möchten, damit die Einrichtung nicht mit dem Mappenverkauf oder Geldeinsammeln zusätzlich belastet wird. Falls die Leitung dies kurzfristig nicht entscheiden kann oder möchte, so bleibt es Ihnen überlassen: Entweder fotografieren Sie die QR-Karten auf Verdacht trotzdem und geben sie nicht an die Erzieher aus oder Sie verzichten auf die QR-Karten und bleiben doch bei der Fotomappe.

In Schulen:

Wir empfehlen vorab das Gespräch mit der Schule zu suchen und diese von den Vorteilen des Onlineverkaufs zu überzeugen. 

Weitere Informationen:

Haben Sie andere Erfahrungen gesammelt? Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Wie kann ich meine fertigen Fotos trotz Schul- und Kitaschliessungen noch verkaufen?

Im Zuge der Ausbreitung des Virus COVID-19 sind Schulen und Kindergärten geschlossen. Für viele Fotografen bedeutet das verschobene oder abgesagte Aufträge und jede Menge Umsatzausfall.

Das ist besonders ärgerlich, wenn die Fotos bereits fertig aufgenommen sind, aber die Fotomappen aufgrund der Schliessungen nicht mehr in den Einrichtungen verteilt werden konnten. Ob die Einrichtungen Ende April landesweit wieder öffnen, kann im Augenblick nur angezweifelt werden.

Der Onlineverkauf bietet eine schnelle und einfache Möglichkeit, die fertigen Fotos jetzt doch noch zu verkaufen. In unserem kostenlosen Webinar zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie es funktioniert.

Unser Expertenteam unterstützt Sie auch gern persönlich bei allen Schritten. Buchen Sie dafür einen kostenlosen Telefontermin.

Sie verkaufen Ihre Fotos bereits online?

In dem Fall stellen Sie Ihren Auftrag schnellstmöglich auf den Onlineverkauf mit Direktversand um. Damit müssen Sie nach dem Fototag nicht mehr in die Einrichtung. Die Eltern bestellen die Fotos im Onlineshop und bezahlen digital per PayPal oder Banküberweisung. Der Versand erfolgt direkt an die Eltern.

Was mache ich mit meinen angestellten Mitarbeitern?

Einen Teil der am 13. März 2020 beschlossenen Massnahmen zur wirtschaftlichen Soforthilfe stellt die Erleichterung der Kurzarbeit dar. Für Unternehmen mit festangestellten Mitarbeitern ist das Kurzarbeitergeld eine Option, um die finanzielle Belastungen auf sozialverträgliche Weise zu reduzieren. Im Fond der Arbeitslosenversicherung werden hierfür bis zu 8 Milliarden Franken bereitgestellt.

Am 25. März 2020 wurde beschlossen, dass die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit aufgehoben und die Bewilligungsdauer von 3 auf 6 Monate verlängert wurde.(siehe seco.admin.ch)

Seit dem 20. März 2020 ist die Karenzfrist für die Kurzarbeit aufgehoben. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber für keine Arbeitsausfälle aufkommen muss. Zudem kann nun auch für Personen mit befristeter, temporärer oder arbeitgeberähnlicher Anstellung sowie für Personen, welche in einem Lehrverhältnis stehen, Kurzarbeitsentschädigung beantragt werden. (siehe seco.admin.ch)

Es kann beim Antrag auf Kurzarbeit aber nicht nur generell die Coronakrise als Grund genannt werden. Der Arbeitgeber muss ausführen, wieso das Coronavirus der Grund für die zukünftigen Arbeitsausfälle ist. Weitere Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten Sie bei Ihrer zuständigen kantonalen Amtsstelle. Dort können Sie auch diese auch beantragen. Auf der Webseite des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO finden Sie auch viele weitere Informationen.

Können Mitarbeiter nicht arbeiten, weil sie aufgrund der Kindertagesstätten- und Schulschliessungen ihr Kind betreuen müssen, haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung (siehe unia.ch). Müssen einzelne Mitarbeiter selbst in Quarantäne und können deshalb nicht arbeiten, so haben sie auch weiter Anspruch auf Bezahlung (siehe kfmv.ch).

Was kann ich während der Schul- und Kindergartenschliessungen tun?

Viele Fotografen fragen sich, was sie nun, während die Kindergärten und Schulen geschlossen sind, tun können. Wir haben einige Tipps zusammengestellt, wie Sie die Zeit sinnvoll nutzen und sich auf die Zeit nach der Corona-Krise vorbereiten können.

Hinweis: Für die meisten Bankgespräche, aber auch für die Beantragung von Fördermitteln, benötigen Sie häufig einen Liquiditätsplan. Frisch-Fotografie hat dafür eine kostenlose Excel-Vorlage zur Verfügung gestellt.

  • Falls Sie es noch nicht getan haben, stellen Sie auf den Onlineverkauf um (Lesen Sie hierzu auch den Meinungsartikel von Markus Posselt)
  • Stellen Sie Ihre Bestellungen auf Direktversand um
  • Bieten Sie Downloads in Ihrem Onlineshop an
  • Verschicken Sie Newsletter, um Ihre Kunden über Ihre Aktivitäten auf dem Laufenden zu halten 
  • Sei aktiv auf den Social-Media-Kanälen
  • Bleiben Sie in Kontakt mit den Schulen und Kindergärten
  • Öffnen Sie alte Galerien erneut und erstellen Sie Sonderangebote für Ihre Kunden
  • Schaffen Sie Anreize und bieten Sie Gutscheine an, damit Familien individuelle Shoots außerhalb der Einrichtungen buchen können

Hinweis zu Rabatten:

  • Passen Sie lieber das Produktangebot als die Preise an!
  • Formulieren Sie Angebote/Rabatte immer konkret aus, damit Sie Ihre eigene Kostenstruktur nicht nachhaltig beschädigen
  • Optimieren Sie Abläufe und Prozesse und erstellen Sie Automatisierungen für wiederkehrende Kommunikation (z.B. E-Mail-Vorlagen für verschiedene Themen, nutze hierfür auch die Kommunikationsprofile in deinem GotPhoto-Account
  • Überarbeiten Sie Ihre Marketingstrategie und überlegen Sie sich neue, kreative Ansätze und Konzepte
  • Stärken Sie Ihre Beziehungen zu Geschäftskontakten
  • Optimieren Sie Ihre Webseite z.B. durch neue Bilder, Suchmaschinenoptimierung etc.
  • Aktualisieren Sie Ihre Marketing- und Akquisematerialien
  • Gehen Sie auf die Suche nach neuer Ausstattung, Requisiten und Hintergründen 
  • Nutzen Sie die Zeit für verschiedene Onlinekurse und Weiterbildungen
  • Suchen Sie nach nützlicher Software und Tools, die Ihrem Unternehmen zum Wachstum verhelfen können, sobald sich die Dinge wieder normalisieren

Um sich auch mit anderen Fotografen über dieses Thema auszutauschen, empfehlen wir Ihnen, folgenden Facebook-Gruppen beizutreten:

Bei all diesen Vorschlägen wollen wir Sie bestmöglich unterstützen und arbeiten aktuell unter Hochdruck an verschiedenen Angeboten für Sie. Über unseren allgemeinen Newsletter halten wir Sie darüber auf dem Laufenden. Klicken Sie dafür hier und scrollen Sie zum Ende der Seite.

Hinweis: Dieser Artikel wird laufend überarbeitet. Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Anmerkungen!

Sie möchten über alle Neuigkeiten bezüglich Corona informiert werden? Abonnieren Sie die Updates zu diesem Artikel!

Mehr zum Thema:

carolinretschke