Vertrag zur Auftragsbearbeitung

Stand: 1. Juli 2026

1. Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen

1.1 FOS als Auftragsbearbeiter oder Unterauftragsbearbeiter

Dies ist ein Auftragsbearbeitungsvertrag (ABV) zwischen dem Fotografen (nachfolgend „Fotograf“) und der Fotografen Online Service GmbH, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin (nachfolgend „FOS“).

Der Fotograf agiert entweder direkt als Verantwortlicher gegenüber der betroffenen Person. Der Begriff „Verantwortlicher“ ist im Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz („DSG“) wie folgt definiert: „Verantwortlicher“ – private Person oder Bundesorgan, die oder das allein oder gemeinsam mit anderen über den Zweck und die Mittel der Bearbeitung entscheidet.

Sofern der Fotograf die Einwilligung zur Bearbeitung von Personendaten direkt bei der betroffenen Person einholt (oder im Falle von Minderjährigen in der Schul- und Kindergartenfotografie von deren Erziehungsberechtigten) oder die Personendaten anderweitig beschafft, agiert er als Verantwortlicher. FOS ist in diesem Fall als Auftragsbearbeiter des Fotografen zu qualifizieren. Dies ist zum Beispiel bei folgenden Sachverhalten der Fall, wobei die Fallbeispiele keinesfalls abschließend sind:

Alternativ agiert der Fotograf als Auftragsbearbeiter. Der Begriff „Auftragsbearbeiter“ wird im DSG wie folgt definiert: „Auftragsbearbeiter“ – private Person oder Bundesorgan, die oder das im Auftrag Personendaten bearbeitet.

Sofern der Fotograf Personendaten auf Grundlage eines mit einem Auftraggeber (beispielsweise einer Schule) geschlossenen Auftragsbearbeitungsvertrages bearbeitet, agiert der Auftraggeber als Verantwortlicher, der Fotograf als Auftragsbearbeiter und FOS als Unterauftragsbearbeiter.

1.2 Geltungsbereich und Definitionen

Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen FOS, Mitarbeiter von FOS oder durch FOS beauftragte Subunternehmer (Unterauftragsbearbeiter) Personendaten, welche FOS von dem Fotografen erhält, in dessen Auftrag bearbeiten.

In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in Art. 5 DSG zu verstehen. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages können, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form vorgeschrieben ist, in Textform, einschließlich per Email abgegeben werden. Kündigungserklärungen bedürfen der Textform.

Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag, gehen die Bestimmungen dieses Vertrages vor.

2. Gegenstand und Dauer der Bearbeitung

2.1 Gegenstand

Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage des zwischen FOS und dem Fotografen geschlossenen Vertrages („Hauptvertrag“), der zustande kommt, wenn der Fotograf ein Nutzerkonto auf der Webseite von FOS erstellt (www.gotphoto.ch für Fotografen in der Schweiz) und die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOS akzeptiert.

Der Hauptvertrag regelt die Erbringung von Leistungen durch FOS gegenüber dem Fotografen. Der Fotograf kann diese Leistungen nutzen, um eigene Kunden zu bedienen (z.B. Abwicklung von Bestellungen oder Produktion und Versand von Fotoprodukten). Soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist, handelt FOS bei der Bearbeitung von Personendaten im Rahmen dieses Vertrages als (Unter-) Auftragsbearbeiter.

2.2 Dauer

Die Dauer dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages.

3. Bearbeitungsdetails

Art und Zweck der Bearbeitung, Arten von Personendaten und Kategorien betroffener Personen sind in Annex 1 (Bearbeitungsdetails) beschrieben.

4. Pflichten von FOS

4.1 FOS bearbeitet Personendaten ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen sowie auf dokumentierte Weisung des Fotografen, sofern FOS nicht durch gesetzliche Vorschriften zu einer darüber hinausgehenden Bearbeitung verpflichtet ist. In einem solchen Fall informiert FOS den Fotografen vorab über die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen, sofern das Gesetz eine solche Mitteilung nicht untersagt. 

4.2 FOS ist mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften vertraut. 

4.3 FOS stellt sicher, dass alle Personen, die Zugriff auf Personendaten haben, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. 

4.4 FOS unterstützt den Fotografen, unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung und der FOS zur Verfügung stehenden Informationen, bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Bearbeitungstätigkeiten nach Art. 12 DSG. Die Unterstützung erfolgt durch Bereitstellung relevanter Informationen über die üblichen Kommunikationskanäle von FOS (z.B. Kundensupport, Dokumentation, Website).

4.5 Sofern der Fotograf Anfragen von betroffenen Personen erhält, unterstützt FOS den Fotografen unter Berücksichtigung der Art der Bearbeitung nach Möglichkeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Beantwortung solcher Anfragen, soweit die Auftragsbearbeitung von Daten betroffen ist.

4.6 FOS wird auf Anfragen von betroffenen Personen oder Dritten grundsätzlich nicht direkt antworten, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich oder erfolgt auf Weisung des Fotografen. FOS informiert den Fotografen über entsprechende Anfragen unverzüglich, soweit der betreffende Fotograf anhand der in der Anfrage enthaltenen oder FOS ohne unverhältnismäßigen Aufwand zur Verfügung stehenden Informationen identifiziert werden kann. FOS ist nicht verpflichtet, die Identität des Anfragenden zu überprüfen, die Berechtigung der Anfrage zu bewerten oder zusätzliche Nachforschungen zur Identifizierung des betreffenden Fotografen anzustellen.

4.7 Die Bearbeitung der Daten findet ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Eine Verlagerung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 16 und 17 DSG erfüllt sind. 

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

5.1 FOS ergreift technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 7 DSG unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Bearbeitung und der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen.

5.2 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unter https://www.fotograf.de/avv-anlagen beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen gelten. Diese Maßnahmen definieren das von FOS einzuhaltende Mindestschutzniveau.

5.3 FOS ist berechtigt, die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Zeit zu Zeit anzupassen, sofern das durch die Maßnahmen gewährte Schutzniveau nicht wesentlich unterschritten wird. Die jeweils aktuelle Version der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird dem Fotografen zur Verfügung gestellt, beispielsweise über die Website von FOS. 

5.4 FOS stellt sicher, dass die im Rahmen dieses Vertrages bearbeiteten Personendaten von anderen Daten getrennt werden. Eine logische Trennung der Daten ist ausreichend. 

6. Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Bearbeitung

6.1 FOS wird Personendaten nur im Einklang mit diesem Vertrag oder auf dokumentierte Weisung des Fotografen berichtigen, löschen oder in der Bearbeitung einschränken. 

6.2 FOS wird dokumentierte Weisungen des Fotografen befolgend, es sei denn, FOS ist der Auffassung, dass eine Weisung gegen geltendes Recht verstößt. In diesem Fall wird FOS den Fotografen unverzüglich darüber informieren.

7. Unterauftragsbearbeitung

7.1 Der Fotograf erteilt FOS eine allgemeine Genehmigung zur Einschaltung von Unterauftragsbearbeitern für die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen dieses Vertrags, einschließlich Unterauftragsbearbeitern in Drittländern. FOS bleibt für die Erfüllung der Verpflichtungen seiner Unterauftragsbearbeiter nach Maßgabe dieses Vertrages verantwortlich.

7.2 FOS führt eine jeweils aktuelle Liste der Unterauftragsbearbeiter mit Angaben zu Namen, Anschrift und Bearbeitungstätigkeiten, die unter https://www.fotograf.de/avv-anlagen abrufbar ist. Mit Abschluss dieses Vertrages erkennt der Fotograf die dort aufgeführten Unterauftragsbearbeiter an.

7.3 FOS ist berechtigt, Unterauftragsbearbeiter jederzeit hinzuzuziehen oder zu ersetzen. FOS wird die Liste entsprechend aktualisieren und den Fotografen über Änderungen über ein globales Kommunikationsmittel innerhalb des FOS-Systems  (z.B. Newsfeed) oder auf andere geeignete Weise informieren.

7.4 Der Fotograf kann der Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsbearbeiters aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Information gemäß Ziffer 7.3 widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist der Fotograf berechtigt, den Vertrag gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu kündigen.

7.5 FOS stellt sicher, dass Unterauftragsbearbeiter vertraglich Datenschutzpflichten unterliegen, die mindestens dem in diesem Vertrag vereinbarten Schutzniveau entsprechen. 

7.6 Der Fotograf kann von FOS Informationen zu den von Unterauftragsbearbeitern implementierten Datenschutzmaßnahmen verlangen. Soweit erforderlich und angemessen, stellt FOS entsprechende Unterlagen, Zusammenfassungen oder Nachweise Dritter (z.B. Prüfberichte oder Zertifizierungen) zur Verfügung.

7.7 FOS wählt den Unterauftragsbearbeiter sorgfältig unter Berücksichtigung ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ihrer Fähigkeit zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften aus.

7.8 FOS ist berechtigt, Unterauftragsbearbeiter im Ausland einzusetzen. Erfolgt im Rahmen der Unterauftragsbearbeitung eine Bekanntgabe von Personendaten in ein Land ohne angemessenes Datenschutzniveau, stellt FOS sicher, dass geeignete Garantien gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht, insbesondere gemäß Art. 16 ff. DSG bestehen. Dies kann insbesondere durch Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standardvertragsklauseln mit den für die Schweiz erforderlichen Anpassungen erfolgen. FOS wird entsprechende Verpflichtung auch seinen Unterauftragsbearbeitern vertraglich auferlegen.

8. Rechte und Pflichten des Fotografen

8.1 Der Fotograf, oder sofern der Fotograf selbst als Auftragsbearbeiter tätig wird, der jeweilige Verantwortliche, ist dafür zuständig, dass die Bearbeitung von Personendaten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt und die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden.

8.2 Der Fotograf stellt sicher, dass für die Bearbeitung von Personendaten eine gültige Rechtsgrundlage nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften besteht. Soweit die Bearbeitung auf einer Einwilligung beruht, ist diese vom Fotografen einzuholen. Sofern es sich bei der betroffenen Person um eine minderjährige Person handelt, hat der Fotograf, soweit gesetzlich erforderlich, die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen. 

8.3 FOS stellt dem Fotografen auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die vernünftigerweise erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag und den anwendbaren Datenschutzvorschriften nachzuweisen. Dies umfasst insbesondere Dokumentationen, Zusammenfassungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie relevante Zertifizierungen oder Prüfberichte Dritter.

8.4 Stellt der Fotograf auf Grundlage konkreter und dokumentierter Anhaltspunkte fest, dass die gemäß Ziffer 8.3 bereitgestellten Informationen nicht ausreichen, um die Einhaltung der Verpflichtungen nachzuweisen, kann der Fotograf zusätzliche Informationen und Nachweise verlangen. FOS kann solchen Anfragen insbesondere durch die Bereitstellung aktueller Zertifizierungen, Prüfberichte oder sonstiger Nachweise Dritter nachkommen. Prüfungen erfolgen vorrangig durch die Bereitstellung von Unterlagen und mittels Fernzugriff unter besonderer Berücksichtigung der Art der Leistungen, der Nutzung cloudbasierter Infrastruktur und einer dezentralen Arbeitsorganisation durch FOS.

8.5 Vor-Ort-Prüfungen finden nur statt, wenn sie zur Überprüfung der Einhaltung zwingend erforderlich sind und nicht auf andere Weise angemessen durchgeführt werden können. Solche Prüfungen bedürfen einer angemessenen vorherigen Ankündigung, unterliegen Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie einer Abstimmung hinsichtlich des Umfangs und Zeitpunkts, erfolgen während der üblichen Geschäftszeiten und sind so durchzuführen, dass der Geschäftsbetrieb von FOS nicht unangemessen beeinträchtigt wird.

8.6 Abweichend von Ziffer 8.5. kann der Fotograf eine Vor-Ort-Prüfung ohne vorherige Ankündigung oder mit verkürzter Ankündigungsfrist verlangen, wenn er konkrete Tatsachen darlegen kann, die den begründeten Verdacht eines wesentlichen Verstoßes gegen diesen Vertrag oder gegen anwendbare Datenschutzvorschriften rechtfertigen oder, soweit eine solche Prüfung nach geltendem Recht oder auf Anordnung einer zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich ist. Dieses Recht besteht nur, soweit eine vorherige Ankündigung den Zweck der Prüfung voraussichtlich vereiteln würde. Der Umfang einer solchen Prüfung ist auf das zur Untersuchung des betreffenden Risikos, Vorfalls oder vermuteten Verstoßes zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Der Fotograf wird FOS die Gründe für die Prüfung mitteilen, sobald dies nach den Umständen zumutbar möglich ist.

9. Mitteilungspflichten

9.1 FOS informiert den Fotografen unverzüglich, nachdem FOS von einer Verletzung der Datensicherheit Kenntnis erlangt hat. Die Mitteilung enthält, soweit verfügbar, die für die Beurteilung des Vorfalls und die Erfüllung der Melde- und Benachrichtigungspflichten erforderlichen Informationen und kann stufenweise erfolgen, sobald weitere Informationen verfügbar werden. 

9.2 FOS unterstützt den Fotografen in angemessenem Umfang bei der Erfüllung seiner datenschutzrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit Verletzungen der Datensicherheit. Diese Unterstützung beschränkt sich auf die von FOS im Auftrag des Fotografen durchgeführten Bearbeitungstätigkeiten sowie auf die FOS in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehenden Informationen.

10. Weisungen

10.1 Der Fotograf kann im Rahmen dieses Vertrages Weisungen zur Bearbeitung von Personendaten erteilen.

10.2 Weisungen sind grundsätzlich in Textform (z.B. per E-Mail an eine von FOS benannte Kontaktadresse) zu erteilen. In dringenden Fällen können Weisungen auch in anderer Form erteilt werden, sofern sie vom Fotografen unverzüglich in Textform bestätigt werden.

10.3 FOS informiert den Fotografen unverzüglich, wenn FOS der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen geltendes Recht verstößt. In diesem Fall ist FOS berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung so lange auszusetzen, bis diese vom Fotografen bestätigt oder geändert wird.

10.4 FOS dokumentiert die vom Fotografen erteilten Weisungen sowie deren Umsetzung.

11. Nutzung anonymisierter Daten

11.1 Der Fotograf ist berechtigt, Personendaten, die im Rahmen dieses Vertrages bearbeitet werden, zu anonymisieren, sofern die Anonymisierung gemäß den in dieser Ziffer festgelegten Anforderungen erfolgt.

11.2 Der Fotograf bestätigt, dass die Anonymisierung von Personendaten sowohl den Interessen des Fotografen als auch den berechtigten Geschäftszwecken von FOS dienen kann, insbesondere der Verbesserung und Weiterentwicklung der Dienstleistungen von FOS durch die Analyse von Kundenverhalten, Produktleistung und Servicenutzung in aggregierter und nicht identifizierbarer Form. 

11.3 FOS stellt sicher, dass die Anonymisierung so erfolgt, dass die Daten keiner identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person mehr zugeordnet werden können, wobei alle Mittel berücksichtigt werden, die vernünftigerweise von irgendeiner Partei zur Re-Identifizierung eingesetzt werden könnten.

11.4 Die Parteien sind sich darüber einig, dass Daten, die gemäß dieser Ziffer anonymisiert wurden, keine Personendaten im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetze mehr darstellen.

11.5 FOS ist berechtigt, anonymisierte Daten für eigene Geschäftszwecke zu nutzen, insbesondere für: 

11.6 FOS wird nicht versuchen, anonymisierte Daten zu re-identifizieren. FOS wird zudem geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine Re-Identifizierung zu verhindern.

11.7 Der Fotograf stellt sicher, dass die Bearbeitung von Personendaten im Rahmen dieses Vertrages, einschließlich einer etwaigen Anonymisierung von Personendaten, auf einer nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen zulässigen Rechtsgrundlage beruht und betroffene Personen hierüber in transparenter Weise informiert werden, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

12. Beendigung des Auftrags

12.1 Bei Beendigung des Vertrages wird FOS nach Wahl des Fotografen alle im Auftrag bearbeiteten Personendaten entweder löschen oder zurückgeben und bestehende Kopien löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Löschung erfolgt in einer Weise, dass die Personendaten mit vertretbarem Aufwand nicht wiederhergestellt oder rekonstruiert werden können. 

12.2 FOS stellt sicher, dass Unterauftragsbearbeiter die im Auftrag bearbeiteten Personendaten nach Beendigung ihrer Dienstleistungen unverzüglich zurückgeben oder löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

12.3 FOS ist berechtigt, Dokumentationen, die dem Nachweis der Einhaltung dieses Vertrages und der anwendbaren Datenschutzvorschriften dienen, für die jeweils geltenden Aufbewahrungsfristen aufzubewahren. Diese Dokumentation unterliegen angemessenen Schutzmaßnahmen und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.

12.4 Unbeschadet des Vorstehenden erfolgt die Löschung von Personendaten in Sicherungskopien (Backups) im Rahmen der üblichen Aufbewahrungszyklen von FOS, vorausgesetzt, dass diese Daten weiterhin geschützt werden und keiner aktiven Bearbeitung unterliegen.

13. Kündigung aus wichtigem Grund

13.1 Der Fotograf ist berechtigt, den Hauptvertrag und diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß durch FOS gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrages vorliegt („Kündigung aus wichtigem Grund“).

13.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn FOS wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt, insbesondere die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht umsetzt.

13.3 Vor einer Kündigung aus wichtigem Grund hat der Fotograf FOS eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Wird der Verstoß innerhalb dieser Frist nicht behoben, so ist der Fotograf zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

13.4 Beide Parteien sind zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Fotograf der Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsbearbeiters gem. Ziffer 7 dieses Vertrages widerspricht und die Parteien keine Einigung erzielen.

14. Haftung

Die Haftung der Parteien gegenüber betroffenen Personen richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem DSG. Im Übrigen unterliegt die Haftung zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag den im Hauptvertrag vereinbarten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen.

15. Sonstiges

15.1 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Informationen über technische und organisatorische Maßnahmen, vertraulich zu behandeln. Im  Zweifel sind Information vertraulich zu behandeln bis die andere Partei deren Vertraulichkeit in Textform aufhebt. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung dieses Vertrages hinaus fort. Jede Partei ist berechtigt, Informationen aus diesem Vertrag zu verwenden und offenzulegen, soweit diese zur Begründung, Ausübung und Verteidigung von Ansprüchen erforderlich ist. 

15.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Der hierfür erforderliche Erklärungsaustausch kann auch durch elektronische Kommunikation- und Signaturverfahren erfolgen.

15.3 Zurückbehaltungsrechte sind in Bezug auf Personendaten ausgeschlossen.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin.

Hinweis: Dieser Auftragsbearbeitungsvertrag bedarf keiner Unterzeichnung und tritt mit Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOS durch den Fotografen in Kraft, welche auf diesen Vertrag Bezug nehmen und in einbeziehen.

Annex 1 zum Vertrag zur Auftragsbearbeitung (ABV)

Bearbeitungsdetails

1. Fotograf als Verantwortlicher

1.1 Art und Zweck der Bearbeitung

Art und Zweck der Bearbeitung von Personendaten durch FOS ergeben sich aus dem Hauptvertrag. FOS bearbeitet Personendaten im Auftrag des Fotografen zur Erbringung der dort vereinbarten Leistungen. Die Bearbeitung umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:

Diese Bearbeitungstätigkeiten dienen insbesondere folgenden Zwecken:

1.2 Art der Personendaten

Es können insbesondere folgende Kategorien von Personendaten bearbeitet werden:

Diese Daten werden entweder durch den Fotografen im FOS System oder durch die Kunden des Fotografen bei der Nutzung des Onlineshops, insbesondere im Rahmen des Bestellprozesses, bereitgestellt. 

1.3 Kategorien der betroffenen Personen

Zu den Kategorien betroffener Personen gehören insbesondere: 

2. Fotograf als Auftragsbearbeiter

Soweit der Fotograf Personendaten im Auftrag eines Dritten verarbeitet, der als Verantwortlicher auftritt, handelt der Fotograf als Auftragsbearbeiter und FOS als Unterauftragsbearbeiter.

In diesen Fällen richten sich Art und Zweck der Bearbeitung, die Kategorien der Personendaten sowie die Kategorien betroffener Personen nach den Bestimmungen in Ziffer 1 dieses Annex.

3. FOS als Verantwortlicher

Soweit FOS Personendaten, die im Rahmen des Hauptvertrages bearbeitet werden, gemäß Ziffer 11 dieses Vertrages für eigene Geschäftszwecke anonymisiert, handelt FOS ausschließlich im Hinblick auf den Anonymisierungsvorgang als eigenständiger Verantwortlicher.

Diese Bearbeitung beschränkt sich auf die Anonymisierung von Personendaten sowie die anschließende Nutzung der anonymisierten Daten für statistische Analysen, die Verbesserung der Dienstleistungen, die Produktentwicklung, Benchmarking, Business Intelligence und damit zusammenhängende Geschäftszwecke.